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Servitute aus dem Jahre 1927

Prozess

 10 Parzellen an der Flobotstrasse und Pilgerstrasse sind durch Servitute (Grunddienstbarkeiten) aus dem Jahre 1927 miteinander verbunden.
Die Servitute nennen verschiedene Baubeschränkungen. Unteranderem sehen die Servitute für die 10 verbundenen Parzellen maximal 10 Wohnhäuser vor. Auf sieben dieser Parzellen ist nur der Bau von Einfamilienhäusern zulässig.
Ursprünglich erkundigten sich die Eigentümer der Parzellen am Pilgerweg 5 und an der Flobotstrasse 6 bei den Nachbarn wegen der Löschung aller Servitute.
Je nach Bauvorhaben könnte sich dann jedoch der Charakter des Gevierts stark verändern (z.B. durch den Bau von vielen kleinen Wohnungen).
Entsprechend erkundigen wir uns nun bei den Eigentümern der betroffenen Parzellen wegen einer Ergänzung der bestehenden Servitute, damit auf jeder der betroffenen 10 Parzelle ein Zweifamilienhaus zulässig wäre (oder zwei Einfamilienhäuser falls bauordnungskonform).
Dieser Vorschlag würde den Charakter des Gevierts bewahren, da die Nutzung behutsam erhöht würde. Zudem würden Schutzbestimmungen (z.B. Firsthöhenbeschränkungen) der bestehenden Servitute weiter existieren.
Wir haben diesen konsultativen Prozess im März 2016 begonnen und erwarten die Reaktionen der letzten Eigentümer.